Rechtliche Grundlage:
In Nordrhein-Westfalen ist der Sachkundenachweis für Hundehalter gesetzlich im Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) geregelt. Er soll sicherstellen, dass Halter ausreichend theoretisches Wissen über den Umgang mit Hunden besitzen.
Wer braucht den Sachkundenachweis?
Pflicht besteht für:
- Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen (auch „20/40-Regel“).
- Hunde bestimmter Rassen (z. B. American Bulldog, Rottweiler, Dogo Argentino u. a.).
- Gefährliche Hunde: der Sachkundenachweis und zusätzliche Prüfungen sind besonders streng – die Prüfung hierfür darf nur durch einen amtlichen Veterinärarzt abgenommen werden.
- Kleine Hunde (unterhalb der 20/40-Grenze) benötigen in der Regel keinen Sachkundenachweis.
Bedeutung und Ziele
Der Sachkundenachweis dient dazu:
- die Sicherheit im Umgang mit Hunden zu stärken
- Missverständnisse im Verhalten von Hunden zu vermeiden und
- rechtliche Verpflichtungen bei der Hundehaltung zu erfüllen.
Er fördert verantwortungsvolles Handeln im Alltag für Tier und Gesellschaft.
Inhalte der Prüfung
Die Sachkundeprüfung ist hauptsächlich theoretisch und wird in Form eines Multiple-Choice-Fragebogens abgelegt. Alle Fragen und die dazugehörigen Lösungen sind auf der Seite der Tierärztekammer Nordrhein frei zugänglich, so dass Sie sich vorher vorbereiten können.
Wichtige Themen dabei sind:
- Sozialverhalten und Ausdrucksformen des Hundes
- Haltung, Pflege, Ernährung und Hygiene
- Erziehung und Ausbildung
- Erkennen von Gefahrensituationen
- Rechtliche Grundlagen zur Hundehaltung
All diese Bereiche sind in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt.
Durchführung und Anerkennung
- Die Prüfung kann im Kleintierzentrum Bonn Hardtberg nach vorheriger Anmeldung abgelegt werden.
- Der durch die Tierärztekammern autorisierte Tierarzt ist gem. § 11 Abs. 3
LHundG nur ermächtigt, den Nachweis der Sachkunde zur Haltung eines „großen“ Hundes zu erteilen.
- Prüfungen zur Erhalt des Sachkundenachweis für Hunde der Kategorie 1 und 2 (siehe unten) können nicht im Kleintierzentrum Bonn Hardtberg abgelegt werden.
Nach bestandener Prüfung erhält der Halter eine Sachkundebescheinigung, die bei der Anmeldung des Hundes beim Ordnungs-/Veterinäramt vorgelegt werden muss.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Hunde der Kategorie 1:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- deren Kreuzungen
Hunde der Kategorie 2:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu